erbrecht

 

Rechtsnachfolge nach dem Tode eines Menschen. Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen.

 

Es gibt viele Gründe, um ein Testament aufzusetzen

Um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist die richtige Gestaltung des Testaments zu Lebzeiten des Erblassers enorm wichtig und sollte nicht auf die „lange Bank“ geschoben werden. Es gibt viele Fragen zu klären, wobei der qualifizierte Rat eines Rechtsanwalts oder Notars mehr als wichtig sein kann.

Auch, wenn niemand gerne daran denkt, dass er irgendwann einmal nicht mehr da sein wird, kann es jeden ganz unvorbereitet treffen – und der Erbfall tritt ein.
Ist kein Testament vorhanden (dann gilt gesetzliche Erfolge), können – außer Streitigkeiten ums Erbe – auch unvorhergesehene Rechtsnachteile und Probleme entstehen.

 

Deshalb ist es wichtig rechtzeitig vor dem Erbfall kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen, um

  • ein qualifiziertes und optimales Testament zu verfassen
  • Ihre Ehepartner und Kinder richtig abzusichern
  • auch nicht verheiratete Lebenspartner ausreichend abzusichern
  • Unterhalt und Ausbildung minderjähriger Kinder zu regeln
  • die Erbschaftssteuer so niedrig wie möglich zu halten
  • den Fortbestand Ihres Unternehmens zu gewährleisten
  • die Unternehmensnachfolge mit erbrechtlichen Regelungen zu klären
  • Erbverträge optimal zu gestalten
  • Immobilienvermögen im In- und Ausland zu erhalten
  • bei Partnern unterschiedlicher Nationalität die Regelungen des jeweiligen Landes optimal zu berücksichtigen
  • die neue EU-Erbrechts VO zu berücksichtigen und
  • Pflichtteilsansprüche abzuklären.

 

Der Erbfall ist eingetreten

Um Streitigkeiten zu vermeiden und rechtliche Fragen frühzeitig abzuklären sollte kompetente erbrechtliche Beratung eingeholt werden. Das Erbrecht ist sehr komplex. Herr Rechtsanwalt Klaus Baltzer hilft Ihnen optimal weiter, besonders wenn es darum geht:

  • Erb- und Pflichtteilsansprüche durchzusetzen
  • dem letzten Willen des Verstorbenen Geltung zu verschaffen
  • Erbteile zu übertragen
  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften zu regeln
  • Vermögenswerte zu erhalten
  • Das Testament zu vollstrecken (Testamentsvollstreckung)

 

Anzumerken ist, dass Herr RA Baltzer im Erbrecht mit seinem Bruder, Herrn Notar Dr. Peter Baltzer, Sauerlacher Str. 7-9, 82515 Wolfratshausen kooperiert.

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