verkehrsrecht

 

Regelung des öffentlichen Straßenverkehrs STVG; STVO
Zivilrechtliche Unfallschadenregulierung (Versicherungsrecht)

Rechtsnormen:
StGB/StVG/StVO/OWiG/Fahrerlaubnisverordnung /StVZO u.a.

 

In diesen Fällen sind wir für Sie da:

  • Bußgeldbescheid
  • Fahrverbot
  • Führerschein
  • Geschwindigkeitsübertretung, Abstand, Rotlichtverstoß, Alkohol/Ordnungswidrigkeiten u.a.

Rechtsnormen:
§ 823 Abs. 1, § 823 Abs.2. BGB i.V.m. 223, 230, 229 StGB; StVG

  • Unfallregulierung u.a. Schmerzensgeld

 

Recht ist kompliziert, da es nur sehr schwer zu einer einheitlichen Gesetzgebung zusammengefasst werden kann: verschiedenste rechtliche Vorschriften und Verordnungen müssen nämlich sehr oft im Zusammenspiel mit zivil- und strafrechtlichen und öffentlich rechtlichen Gegebenheiten betrachtet werden. Eine Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen und des privaten Rechts wird am Beispiel des Verkehrsrechts versucht:

Das öffentliche Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrsverwaltungsrecht, unter das u.a. die Erteilung der Fahrerlaubnis fällt und auch die Einziehung eines Führerscheins, nach einem Gerichtsentscheid oder behördlicher Entscheidung enthält. Ein weiterer Bestandteil des öffentlichen Verkehrsrechts ist das Verkehrsstrafrecht und das Bußgeldrecht - dies regelt u.a. Ahndungen von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, wie z.B. das Fahren ohne Führerschein oder auch Ordnungswidrigkeiten z.B. beim „falsch Parken", Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand, Trunkenheit im Verkehr etc.

Das private Verkehrsrecht befasst sich mit dem Verkehrshaftungsrecht – vor allem dem Schadensersatz-anspruch nach einem Unfall, der durch Missachtung der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wird und zu verantworten ist. Besondere Bedeutung hat das Schmerzensgeld.

Das sogenannte Verkehrsvertragsrecht regelt private Unstimmigkeiten, die z.B. beim An- oder Verkauf eines Fahrzeugs auftreten können.

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