wohneigentumsrecht

 

Rechtsverhältnisse am Wohnungseigentum

Sondereigentum und Sondernutzungsrechte/ Gemeinschaftseigentum

 

In Deutschland kann der Bürger bei Wohnimmobilien unterscheiden zwischen Mietwohnung (überwiegend im Mehrfamilienhaus) oder Wohneigentum (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum im Mehrfamilienhaus). Bei der Mietwohnung gilt Mietrecht, bei Wohneigentum ist Eigentumsrecht anzuwenden, das bei Wohnungseigentum durch das Spezialgesetz des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) umgesetzt wird. Wirtschaftlich sind als Entscheidungskriterium bei der Mietwohnung deren Miete und Nebenkosten maßgeblich, bei Wohneigentum dessen Kaufpreis und Nebenkosten beim Grundstückskauf; für beide Wohnformen ist die Lage von Bedeutung.

Die Wohnung im Wohnungseigentum wird umgangssprachlich auch als Eigentumswohnung bezeichnet. In Deutschland verfügten im Jahre 2011 Privatpersonen als Eigentümer über 84,6 % der Wohngebäude und über 58,4 % der Wohnungen. Dies ist damit die am stärksten vertretene Eigentumsform. Am zweithäufigsten treten Wohnungseigentumsgemeinschaften in Erscheinung, ihr Anteil an den Gebäuden liegt bei 9,5 %. Zusammen machen Eigentumswohnungen 22,4 % des gesamten Wohnungsbestands aus.

Sie möchten sich rechtlich beraten lassen?

Damit Sie keine längeren Wartezeiten in unserer Kanzlei in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins.

Kontakt aufnehmen