familienrecht

 

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die durch Ehe-, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft begründeten Rechtsverhältnisse von Personen regelt.

 

In diesen Fällen sind wir für Sie da:

  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhaltsansprüche
  • Kindschaftsrecht
  • Umgang - elterliche Sorge
  • Auseinandersetzung von Vermögen und Hausrat
  • Gewaltschutz
  • Beratung und Gestaltung von Eheverträgen nach den individuellen Verhältnissen der Eheleute unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
  • Vorbeugende sowie gestaltende Beratung und Betreuung bezüglich des Scheiterns der Ehe, Schaffung maßgeschneiderter pragmatischer und stabiler Lösungen
  • Entwicklung von Strategien für die bestmögliche Interessenwahrnehmung und Vertretung in der außergerichtlichen Auseinandersetzung zur einvernehmlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen
  • Vertretung in isolierten Familiensachen, so auch bei den häufigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern über die Ausgestaltung des Sorge-, insbesondere Aufenthaltsbestimmungsrechts oder die Häufigkeit des Besuchsrechts (Umgang)
  • Unterhaltsprobleme jeglicher Art, sei es Kindes-, Ehegatten- oder Elternunterhalt oder der Unterhalt von Elternteilen, welche nichteheliche Kinder betreuen
  • Beratung und Vertretung bei Grundstücksauseinandersetzung und Zwangsversteigerungen

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Damit Sie keine längeren Wartezeiten in unserer Kanzlei in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins.

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