Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die durch Ehe-, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft begründeten Rechtsverhältnisse von Personen regelt.
In diesen Fällen sind wir für Sie da:
- Scheidung
- Versorgungsausgleich
- Unterhaltsansprüche
- Kindschaftsrecht
- Umgang - elterliche Sorge
- Auseinandersetzung von Vermögen und Hausrat
- Gewaltschutz
- Beratung und Gestaltung von Eheverträgen nach den individuellen Verhältnissen der Eheleute unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen
- Vorbeugende sowie gestaltende Beratung und Betreuung bezüglich des Scheiterns der Ehe, Schaffung maßgeschneiderter pragmatischer und stabiler Lösungen
- Entwicklung von Strategien für die bestmögliche Interessenwahrnehmung und Vertretung in der außergerichtlichen Auseinandersetzung zur einvernehmlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Vertretung in isolierten Familiensachen, so auch bei den häufigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern über die Ausgestaltung des Sorge-, insbesondere Aufenthaltsbestimmungsrechts oder die Häufigkeit des Besuchsrechts (Umgang)
- Unterhaltsprobleme jeglicher Art, sei es Kindes-, Ehegatten- oder Elternunterhalt oder der Unterhalt von Elternteilen, welche nichteheliche Kinder betreuen
- Beratung und Vertretung bei Grundstücksauseinandersetzung und Zwangsversteigerungen