strafrecht

 

Das Strafrecht befasst sich mit dem Schutz von Rechtsgütern, die durch menschliches Verhalten verletzt werden. Durch die Definition von bestimmten Strafnormen, sollen Menschen davon abgehalten werden, rechtswidrig zu Handeln - zudem sind die Rechtsnormen dazu gedacht, rechtskonformes Verhalten zu fördern. Durch Strafgesetze sollen Menschen davon abgehalten werden rechtswidrig und schuldhaft zu handeln.

 

In diesen Fällen sind wir für Sie da:

  • Strafanzeige
  • Ermittlungsverfahren
  • Durchsuchung
  • Haftbeschwerde
  • Haftprüfung
  • Strafbefehl
  • Hauptsacheverfahren
  • Bewährung
  • Nebenklage
  • Strafprozessrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelgesetz

 

Laut folgenden Regelungen gehören zum Strafrecht:

1. Materielles Strafrecht (Voraussetzungen der Strafbarkeit) StGB, BtMG, Arzneimittelgesetz+ Nebengesetze
2. Formelles Strafrecht, Strafprozessrecht (Verfahren) StPO
3. Strafvollzugsrecht (Vollzug) StVollzG

 

Im materiellen Strafrecht wird der Tatbestand als Voraussetzung einer Strafbarkeit und die rechtlichen Folgen beschrieben. Die gesetzlichen Regelungen sind im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in weiteren nebenstrafrechtlichen Bestimmungen definiert, zum Beispiel im Arzneimittelgesetz.

Voraussetzungen der Strafbarkeit sind die Verwirklichung des Tatbestandes, die Rechtswidrigkeit (keine Rechtsfertigungsgründe) und die Schuld.

Das Strafverfahrensrecht ist formelles Strafrecht - es umfasst die Art und Weise der Durchsetzung materiellen Strafrechts. Das wichtigste Gesetz ist die Strafprozessordnung (StPO).

Ordnungswidrigkeitenrecht: ähnliche Verfahren und Methoden wie im Strafrecht. Die bekannteste Sanktion ist das Bußgeld, sogenannter Bußgeldkatalog (vgl. Verkehrsrecht).

Das Strafvollzugsrecht regelt den Strafvollzug, d.h. den tatsächlichen Vollzug einer verhängten Freiheitsstrafe in einem Gefängnis, d.h. in einer Justizvollzugsanstalt (JVA).
Ordnungswidrigkeiten sind in vergleichbaren Verfahren und Methoden wie im Strafrecht geregelt. Bußgelder sind die häufigsten und bekanntesten Sanktionen, die meist deutlich unter richtigen Strafen, den Geldstrafen, liegen und durch einen Bußgeldkatalog pauschal definiert werden können.

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