In Deutschland lebt ein großer Anteil der Bevölkerung in gemieteten Wohnräumen, das verschafft der Wohnraummiete besondere praktische Bedeutung. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt sie ausführlich und stärkt die Rechte des Wohnraummieters (soziales Mietrecht).
In diesen Fällen sind wir für Sie da:
- Mietvertrag
- Kaltmietzins und Betriebskosten
- Eigenbedarf und andere Kündigungsgründe
- Hausordnung
- Kündigung
- Mieterhöhung
- Mietkaution
- Mietminderung
Räumungsklage
Was Sie tun und was Sie lassen sollten!
Zieht der Mieter auf die Kündigung wegen Verzugs hin nicht aus, so ist der Vermieter gut beraten, wenn er sofort Räumungsklage erhebt. Denn mit jedem Tag des Zögerns wird der Schaden größer. Immerhin in 85 % aller Fälle bleibt der Vermieter auf etwaigen Mietausfall, den Kosten für das Gericht sowie des Rechtsanwalts und des Gerichtsvollziehers sitzen.
Weiter muss der Vermieter innerhalb von zwei Wochen der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen (§ 545 BGB). Duldet der Vermieter den Nichtauszug stillschweigend, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Vermieter muss also sofort aktiv werden. Vorsorglich sollte der Vermieter bereits in seinem Kündigungsschreiben einer Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen.
Es gibt jedoch auch andere Fälle, in denen der Vermieter eine Räumungsklage benötigt. Selbstverständlich sind Räumungsklagen nicht immer berechtigt (soziales Mietrecht).